top of page

Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Alpine Trails

 

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Verhältnis zwischen dem jeweiligen Unternehmen (nachfolgend „Veranstalter“) und jeder natürlichen Person (nachfolgend „Teilnehmer“), die die Dienste des Veranstalters in Anspruch nimmt.

 

  1. Vertragsschluss

Mit der Anmeldung zu einer gebuchten Aktivität oder Tour kommt zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ein verbindlicher Vertrag zustande. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer auch diese AGB als wesentlichen Vertragsbestandteil zwischen ihm und dem Veranstalter an. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dem Veranstalter die korrekten persönlichen Daten zur Verfügung zu stellen und alle Angaben auf dem Buchungsformular/der Rechnung zu überprüfen. Eventuelle Unregelmäßigkeiten sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden. Etwaige Folgekosten, die aus der unterlassenen Meldung solcher Unregelmäßigkeiten entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

  1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die vom Veranstalter angekündigte Aktivität bzw. Tour. Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Teilnehmer gebuchte Aktivität oder Tour wie vom Veranstalter beschrieben durchzuführen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den vertraglich vereinbarten Preis an den Veranstalter zu zahlen. In Absprache mit dem Veranstalter können weitere Leistungen erbracht werden. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

  1. Preise

Alle Preise verstehen sich pro Person und Brutto in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen vorbehalten. Preisangaben in Fremdwährungen dienen lediglich der Information und sind unverbindlich.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Der in der Buchungsbestätigung/Rechnung ausgewiesene Gesamtbetrag ist bei Vertragsabschluss fällig und muss vor Beginn der Aktivität bzw. Tour beglichen werden. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, seine Leistungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Stornierung durch den Teilnehmer

 

    1. Totale Stornierung

Im Falle einer vollständigen Stornierung der gebuchten Aktivität oder Tour wird dem Teilnehmer folgender Anteil der Gesamtkosten gemäß Buchungsbestätigung/Rechnung in Rechnung gestellt:

Bei Gruppenbuchungen (mehr als zehn Teilnehmer):

  • 30 bis 15 Tage vor Beginn der Aktivität oder Tour: 50 %.

  • 14 bis 10 Tage vor Beginn der Aktivität oder Tour: 75 %

  • 9 Tage oder weniger vor Beginn der Aktivität oder Tour oder Nichterscheinen: 100 %.

Für Einzelpersonen (bis zu zehn Teilnehmer):

  • 30 bis 15 Tage vor Beginn der Aktivität oder Tour: 50 %.

  • 14 bis 10 Tage vor Beginn der Aktivität oder Tour: 75 %

  • 9 Tage oder weniger vor Beginn der Aktivität oder Tour oder Nichterscheinen: 100 %.

Bei Leistungen Dritter gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Leistungsträger. Etwaige hierfür anfallende Kosten können dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

 

    1. Teilstornierung

Teilstornierungen von Gruppenbuchungen (Reduzierung der Teilnehmerzahl) können bis 30 Tage vor Beginn der Aktivität bzw. Tour gegen Kostenerstattung und ohne weitere Kostenfolgen schriftlich oder mündlich gegenüber dem Veranstalter unter Vorbehalt der Vorlage erfolgen alle bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Tickets, Gutscheine etc.). Maßgebliches Datum ist das Datum des Eingangs der Mitteilung beim Veranstalter oder einem seiner anerkannten Vertriebspartner. Eine Teilstornierung ist nur möglich, wenn die Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Gruppenreise (ab 2 Personen) noch erreicht wird.

Ansonsten hat der Teilnehmer im Falle einer teilweisen Stornierung der gebuchten Aktivität oder Tour folgende Anteile der Gesamtkosten gemäß Buchungsbestätigung/Rechnung zu zahlen:

  • 30 bis 15 Tage vor Beginn der Aktivität oder Tour: 50 %

  • 14 bis 10 Tage vor Beginn der Aktivität oder Tour: 75 %

  • 9 Tage oder weniger vor Beginn der Aktivität oder Tour oder Nichterscheinen: 100 %

 

  1. Programmänderungen durch Teilnehmer

Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise des Teilnehmers erfolgt keine Rückerstattung. Mehrkosten, die durch verspätete Anreise, vorzeitige Abreise oder Verschiebung der Aktivität entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Bei einer Verschiebung der Aktivität durch den Teilnehmer werden ihm Kosten gemäß den oben genannten Stornobedingungen in Rechnung gestellt.

 

  1. Stornierung durch den Veranstalter

    1. Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich der Veranstalter das Recht vor, Gruppen zusammenzulegen oder kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Aktivität/Tour abzusagen. In diesem Fall wird der Veranstalter versuchen, einen geeigneten Ersatz zu finden. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Teilnehmer die angebotene Ersatzleistung nicht annehmen, werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich der Vergütung für in Anspruch genommene Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

    1. Nichteinhaltung und mangelnde Teilnahmefähigkeit

Die Aktivität bzw. Tour kann vom Veranstalter kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten oder Unterlassen vor oder während der Aktivität Anlass zu der Annahme geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder unmöglich gemacht wird oder die Aktivität abgesagt werden muss oder sich aufgrund von Krankheit oder mangelnder Leistungsfähigkeit des Teilnehmers ändern. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung besteht nicht.

 

    1. Gewaltanwendung

 

Kann eine Aktivität oder Teile davon aufgrund von höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken des Veranstalters, behördlichen Massnahmen, Streik, Ausfall der Bergbahnen oder unsicheren Wetter- oder Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Aktivität auch kurzfristig abzusagen oder zu unterbrechen, ohne dass eine Entschädigungspflicht besteht.. Stornierungen werden dem Teilnehmer unverzüglich mitgeteilt. Der Veranstalter ist auch berechtigt, den Kursort zu verlegen oder das gebuchte Programm durch eine alternative Führung zu ändern.

 

11. Haftung

 

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Hilfspersonen und/oder Dritte beizuziehen. Überlässt der Veranstalter berechtigterweise die Durchführung der Aktivität oder Tour einem Dritten, so haftet der Veranstalter, soweit gesetzlich zulässig, nicht für deren Handeln oder Unterlassen.

 

Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Aktivitäts- oder Reiseleiters verursacht werden, die nicht mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen in Zusammenhang stehen oder die auf Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers, Höhere Gewalt wie Naturereignisse, behördliche Anordnungen etc. oder verspätete Rückgabe zurückzuführen sind. Befolgt ein Teilnehmer die Anweisungen des Veranstalters, Aktivitäts- oder Reiseleiters etc. nicht, so übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

 

 

Risikoübernahme: a. Die Teilnahme an unseren Radreisepaketen birgt Risiken, einschließlich der Möglichkeit von Verletzungen, Unfällen oder Schäden. Sie erkennen an, dass Sie freiwillig an den Aktivitäten teilnehmen und die volle Verantwortung für Ihre eigene Sicherheit und Ihr Wohlbefinden übernehmen. B. AlpineTrails übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die Gästen während unserer Radtourenpakete entstehen.

 

Verantwortung des Gastes: a. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre eigene körperliche Fitness zu beurteilen und sicherzustellen, dass Sie über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen für die Teilnahme an den Radreisepaketen verfügen. B. Sie sollten alle Sicherheitsrichtlinien des Fahrradführers befolgen, einschließlich des Tragens geeigneter Sicherheitsausrüstung und der Befolgung der Anweisungen unserer geschulten Guides.

 

Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien: a. AlpineTrails legt großen Wert auf die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien bei den Radtourenpaketen. B. AlpineTrails haftet nicht für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die dadurch entstehen, dass Gäste die Sicherheitsrichtlinien nicht einhalten oder bei Aktivitäten keine Vorsicht walten lassen.

 

Reiseversicherung: a. Gästen wird empfohlen, eine entsprechende Reiseversicherung abzuschließen, die mögliche Verletzungen oder Unfälle während ihrer Teilnahme an unseren Radtour-Paketen abdeckt. B. AlpineTrails bietet den Teilnehmern keinen Versicherungsschutz und ist nicht verantwortlich für Kosten, die durch Verletzungen, Unfälle oder Schäden entstehen.

 

Freizeichnung und Schadloshaltung: a. Durch die Teilnahme an unseren Radtour-Paketen erkennen und akzeptieren die Gäste die damit verbundenen Risiken und entbinden AlpineTrails von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit Verletzungen, Unfällen oder Schäden, die während der Aktivitäten entstehen. B. Hiermit stellen Sie AlpineTrails, seine Mitarbeiter, Guides und Vertreter von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Handlungen, Forderungen oder Kosten frei, die sich aus Ihrer Teilnahme an der Tour ergeben, einschließlich etwaiger Allergien oder Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der bereitgestellten Verpflegung während der Tour.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz des Veranstalters.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass die AGB ohne den ungültigen Teil nicht zustande gekommen wären.

 

14. Änderungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

​

Im Falle einer Stornierung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass alle in seiner Bestätigungs-E-Mail gesendeten Gutscheine ab sofort als ungültig gelten und von der Verwendung strengstens ausgeschlossen sind. Die Verwendung dieser Gutscheine ohne ordnungsgemäße Bezahlung stellt eine Straftat dar und kann strafrechtlich verfolgt werden. 

​​

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Erläuterungen benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Kundenservice-Team. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. 
 

​

bottom of page